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Immobilie aus der Zwangsversteigerung kaufen

Oft günstiger, aber ohne Besichtigung und ohne Gewährleistung. Umso wichtiger ist alles, was Sie vorher aus Akten und Karten prüfen können.

Haus, Wohnung oder Grundstück. Wir zeigen sofort, was der Befund für diese Adresse prüft.

Keine BesichtigungRecht auf Zutritt gibt es nicht
Keine GewährleistungSie kaufen wie besehen
10 % Sicherheitim Termin sofort nachzuweisen
Gutachtenbeim Amtsgericht einsehbar
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

1

Gutachten lesen

Das Verkehrswertgutachten des Gerichts ist oft ohne Innenbesichtigung entstanden. Lesen Sie, was der Gutachter nicht sehen konnte.

Amtsgericht
2

Grenzen im ersten Termin

Unter 5/10 des Verkehrswerts wird der Zuschlag versagt. Unter 7/10 kann der Gläubiger widersprechen.

ZVG
3

Bleibende Rechte

Rechte, die dem betreibenden Gläubiger vorgehen, bleiben bestehen, etwa ein Wohnrecht.

Grundbuch
4

Mieter bleiben

Mietverträge gehen über. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht, aber mit Mieterschutz.

BGB
In Zahlen

Was ein Gebot mindestens erreichen muss

Im ersten Termin schützt das Gesetz den Schuldner vor Verschleuderung. Beispiel für einen Verkehrswert von 300.000 €.

Schwellen im ersten VersteigerungsterminBeispiel: Verkehrswert 300.000 €
5/10 (Zuschlag sonst versagt)150.000 €
7/10 (Gläubiger kann widersprechen)210.000 €
Verkehrswert300.000 €

Der Ablauf

  1. Termin im Portal der Länder finden (zvg-portal.de) und beim Amtsgericht das Gutachten einsehen
  2. Finanzierung vorab klären: Die Bank will vor dem Termin eine Zusage geben
  3. Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts vorbereiten, zum Beispiel als Bankscheck oder Überweisung vorab
  4. Im Termin bieten, nach dem Zuschlag sind Sie Eigentümer
  5. Gebot und Zinsen zum Verteilungstermin zahlen, Grunderwerbsteuer auf das Meistgebot

Die größten Risiken

  • Zustand unbekannt: Oft durfte auch der Gutachter nicht hinein.
  • Bleibende Rechte: Wohnrecht oder Wegerecht können bestehen bleiben. Lesen Sie die Versteigerungsbedingungen.
  • Räumung: Bewohnt der Schuldner das Haus, brauchen Sie unter Umständen eine Räumung.
  • Lage: Hochwasser, Altlasten und Baulasten stehen nicht immer im Gutachten.
Weil Sie nicht besichtigen können, zählt jede Information von außen. Prüfen Sie Lage, Karten und Register zur Adresse vor dem Termin.

Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.

Fragen

Häufige Fragen

Kann ich vor dem Termin besichtigen?

Nur wenn der Eigentümer es erlaubt. Einen Anspruch haben Sie nicht.

Fallen Notarkosten an?

Nein. Es fallen Gerichtsgebühren für den Zuschlag und die Eintragung an, dazu Grunderwerbsteuer.

Gilt die 5/10-Grenze immer?

Nur im ersten Termin. In späteren Terminen kann ein Zuschlag auch darunter erfolgen.

Was ist, wenn ich den Zuschlag bekomme und nicht zahle?

Das Grundstück wird erneut versteigert, Sie haften für einen Mindererlös.

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Erst prüfen, dann unterschreiben

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