Der Ablauf
- Termin im Portal der Länder finden (zvg-portal.de) und beim Amtsgericht das Gutachten einsehen
- Finanzierung vorab klären: Die Bank will vor dem Termin eine Zusage geben
- Sicherheitsleistung von 10 % des Verkehrswerts vorbereiten, zum Beispiel als Bankscheck oder Überweisung vorab
- Im Termin bieten, nach dem Zuschlag sind Sie Eigentümer
- Gebot und Zinsen zum Verteilungstermin zahlen, Grunderwerbsteuer auf das Meistgebot
Die größten Risiken
- Zustand unbekannt: Oft durfte auch der Gutachter nicht hinein.
- Bleibende Rechte: Wohnrecht oder Wegerecht können bestehen bleiben. Lesen Sie die Versteigerungsbedingungen.
- Räumung: Bewohnt der Schuldner das Haus, brauchen Sie unter Umständen eine Räumung.
- Lage: Hochwasser, Altlasten und Baulasten stehen nicht immer im Gutachten.
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.