Die Flurkarte, amtlich Liegenschaftskarte, zeigt Flurstücke, Grenzen und Gebäude. Die meisten Länder zeigen sie online im Geoportal. Einen amtlichen Auszug erhalten Sie beim Katasteramt oder über das Landesportal gegen eine Gebühr.
Die Flurkarte, amtlich Liegenschaftskarte, zeigt Flurstücke, Grenzen, Gebäude und Flurstücksnummern. Sie wird von den Vermessungs- und Katasterämtern der Länder geführt.
Online ansehen
Die meisten Länder zeigen die Liegenschaftskarte im Geoportal, zum Beispiel BayernAtlas in Bayern, TIM-online in Nordrhein-Westfalen, BrandenburgViewer in Brandenburg, Sachsenatlas in Sachsen und das Geoportal Rheinland-Pfalz. Zum Ansehen genügt das. Als Nachweis gilt es nicht.
Amtlich beantragen
Einen amtlichen Auszug bekommen Sie beim Katasteramt, bei der Gemeinde oder online über das Landesportal. Die Gebühr liegt je nach Land und Format meist im niedrigen zweistelligen Bereich. Manche Länder verlangen ein berechtigtes Interesse für Angaben zu Eigentümern, nicht für die Karte selbst.
Was Käufer darauf prüfen sollten
- Stimmen Grundstücksgrenzen und Zaun überein?
- Sind Garage, Anbau und Gartenhaus eingezeichnet?
- Liegt eine Zufahrt auf fremdem Flurstück? Dann brauchen Sie ein Wegerecht, siehe Grundbuch Abteilung 2.
- Stimmt die Flurstücksnummer mit Grundbuch und Kaufvertrag überein?
Flurstück, Flur, Gemarkung: die Begriffe
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Gemarkung | Katasterbezirk, oft eine frühere Gemeinde |
| Flur | Teil einer Gemarkung, nummeriert |
| Flurstück (Fl.St., Flst.) | Kleinste Buchungseinheit des Katasters, mit Nummer, oft als Bruch geschrieben, zum Beispiel 123/4 |
| Liegenschaftskataster | Amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude, bestehend aus Karte und Buch |
Häufige Fragen
Ist Flurkarte dasselbe wie Lageplan?
Nein. Der amtliche Lageplan für einen Bauantrag baut auf der Flurkarte auf, wird aber von einem Vermesser erstellt.
Zeigt die Flurkarte den Eigentümer?
Nein. Eigentümer stehen im Liegenschaftsbuch und im Grundbuch, beides nur mit berechtigtem Interesse.
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihren Einzelfall mit einem Anwalt oder Notar.