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Maklerprovision beim Hauskauf

Seit Dezember 2020 zahlen Käufer höchstens so viel wie Verkäufer. Was üblich ist und wo Sie aufpassen müssen.

Haus, Wohnung oder Grundstück. Wir zeigen sofort, was der Befund für diese Adresse prüft.

Halbteilungseit 23.12.2020
TextformMaklervertrag nötig
Häufig 3,57 %je Seite inkl. MwSt.
Einfamilienhaus und Wohnungfür Verbraucher
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

1

Halbteilungsprinzip

Beauftragen beide Seiten den Makler, zahlen beide gleich viel.

§ 656c BGB
2

Nur Verkäufer beauftragt

Der Käufer darf höchstens 50 % übernehmen, erst nachdem der Verkäufer gezahlt hat.

§ 656d BGB
3

Textform

Ein Maklervertrag über Wohnungen und Einfamilienhäuser braucht mindestens Textform.

§ 656a BGB
4

Nicht erfasst

Mehrfamilienhäuser, Grundstücke und Gewerbe: dort ist die Provision frei verhandelbar.

Ausnahmen
In Zahlen

Beispiel: 400.000 € Kaufpreis

Bei einer üblichen Gesamtprovision von 7,14 % inklusive MwSt. zahlt jede Seite 3,57 %.

Provision bei 400.000 € KaufpreisBeispiel mit 3,57 % je Seite
Käufer14.280 €
Verkäufer14.280 €

Wie hoch ist die Provision?

Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. Üblich sind regional unterschiedlich rund 5 bis 7 % inklusive Mehrwertsteuer insgesamt, geteilt zwischen Käufer und Verkäufer.

Worauf Käufer achten sollten

  • Kein Maklervertrag in Textform, keine Provision
  • Übernimmt der Käufer die Provision des Verkäufers, darf es höchstens die Hälfte sein.
  • Die Provision zählt nicht zur Grunderwerbsteuer-Bemessung, wenn sie gesondert vereinbart ist.
  • Rechnen Sie sie in die Kaufnebenkosten ein.

Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.

Fragen

Häufige Fragen

Kann ich die Provision verhandeln?

Ja, sie ist frei verhandelbar, wird aber bei gefragten Objekten selten gesenkt.

Muss ich zahlen, wenn ich vom Kauf zurücktrete?

Die Provision entsteht erst mit wirksamem Kaufvertrag.

Gilt die Halbteilung für Grundstücke?

Nein, nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser beim Kauf durch Verbraucher.

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