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Haus auf Erbpacht kaufen

Günstiger Kaufpreis, aber laufender Zins und ein Vertrag, der Jahrzehnte gilt.

Kurz gesagt

Beim Erbbaurecht (umgangssprachlich Erbpacht) kaufen Sie nur das Haus, der Boden gehört weiter einem anderen. Dafür zahlen Sie jährlich einen Erbbauzins, meist einige Prozent des Bodenwerts, der nach dem Vertrag an einen Index angepasst wird. Entscheidend sind Restlaufzeit, Anpassungsklausel und Heimfall.

Beim Erbbaurecht, umgangssprachlich Erbpacht, kaufen Sie nur das Haus. Der Boden gehört weiter einem anderen, oft einer Gemeinde, Kirche oder Stiftung. Dafür zahlen Sie jährlich einen Erbbauzins.

Worauf Sie achten sollten

  • Restlaufzeit: oft 99 Jahre ab Bestellung. Bei kurzer Restlaufzeit finanzieren Banken schlechter.
  • Erbbauzins und Anpassung: Wie oft und nach welchem Index steigt er?
  • Heimfall: In welchen Fällen fällt das Haus an den Grundeigentümer zurück?
  • Entschädigung bei Ablauf: Wie viel des Gebäudewerts wird erstattet?
  • Zustimmungspflichten: Braucht der Verkauf, die Belastung oder ein Umbau die Zustimmung des Grundeigentümers?

Lesen Sie den Erbbaurechtsvertrag vollständig, nicht nur den Kaufvertrag.

Erbbauzins berechnen

Der Erbbauzins wird meist als Prozentsatz des Bodenwerts vereinbart, oft zwischen 2 und 5 % pro Jahr. Beispiel: 600 m² Grundstück × 300 €/m² Bodenrichtwert = 180.000 € Bodenwert. Bei 3 % sind das 5.400 € im Jahr, also 450 € im Monat. Den Bodenrichtwert finden Sie über Bodenrichtwert abfragen.

Erbpachtgrundstück kaufen statt Haus?

Manche Grundeigentümer bieten das Erbbaugrundstück zum Kauf an. Dann gehören Boden und Haus wieder zusammen, und das Erbbaurecht erlischt. Fragen Sie danach, bevor Sie sich für Jahrzehnte binden.

Häufige Fragen

Kann ich das Grundstück später kaufen?

Manche Grundeigentümer bieten das an. Einen Anspruch haben Sie meist nicht.

Zahle ich Grunderwerbsteuer?

Ja, auf den Kaufpreis des Erbbaurechts. Die Berechnung kann den kapitalisierten Erbbauzins einbeziehen.

Quellen

  1. Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)

Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihren Einzelfall mit einem Anwalt oder Notar.

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