Ein Wohnungsrecht (§ 1093 BGB) erlaubt dem Berechtigten, im Haus zu wohnen. Ein Nießbrauch (§ 1030 BGB) erlaubt zusätzlich, es zu vermieten und die Erträge zu behalten. Beide stehen in Abteilung II des Grundbuchs, gehen beim Kauf mit über und können nur mit Zustimmung des Berechtigten gelöscht werden.
Warum solche Häuser günstiger sind
Der Wert eines lebenslangen Rechts wird nach der statistischen Lebenserwartung des Berechtigten berechnet und vom Kaufpreis abgezogen. Je jünger der Berechtigte, desto höher der Abschlag und desto länger warten Sie auf die eigene Nutzung.
Die Nachteile für Käufer
- Sie können nicht einziehen, solange das Recht besteht.
- Ein Umzug ins Pflegeheim beendet das Recht nicht automatisch.
- Die Löschung braucht die Zustimmung des Berechtigten.
- Nießbrauch nimmt Ihnen auch die Mieteinnahmen.
Prüfliste
- Grundbuch Abteilung II: Art und Umfang des Rechts
- Bestellungsurkunde: Wer trägt welche Kosten?
- Rang: Steht das Recht vor Grundschulden?
- Alter und Gesundheit des Berechtigten realistisch einschätzen
Wohnrecht aus dem Grundbuch löschen
- Der Berechtigte erteilt eine Löschungsbewilligung, notariell beglaubigt.
- Nach dem Tod des Berechtigten genügt meist die Sterbeurkunde als Nachweis.
- Das Grundbuchamt löscht das Recht auf Antrag.
Nießbrauch: die Nachteile für Käufer
- Sie tragen das Eigentum, aber die Erträge gehören dem Nießbraucher.
- Die Finanzierung ist schwierig, weil die Bank die Immobilie kaum verwerten kann.
- Wer welche Kosten trägt, steht in der Bestellung. Ohne Regelung trägt der Nießbraucher die gewöhnlichen Lasten.
Quellen
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.