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Lastenfreistellung: so wird die Grundschuld des Verkäufers gelöscht

Sie zahlen den Kaufpreis, die Bank des Verkäufers bekommt ihren Teil, die alte Grundschuld verschwindet. So läuft das ab.

Haus, Wohnung oder Grundstück. Wir zeigen sofort, was der Befund für diese Adresse prüft.

Abteilung IIIGrundschulden des Verkäufers
TreuhandauftragBank gibt Bewilligung frei
DirektzahlungTeil des Preises an die Bank
Verkäufer zahltdie Löschung, üblicherweise
Auf einen Blick

Ablauf in vier Schritten

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1. Vormerkung

Nach der Beurkundung sichert eine Auflassungsvormerkung Ihren Anspruch im Grundbuch.

Grundbuch
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2. Ablösebetrag

Der Notar fragt bei der Bank des Verkäufers an, wie viel zur Löschung nötig ist.

Notar
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3. Fälligkeit

Liegen alle Unterlagen vor, teilt der Notar die Fälligkeit mit und nennt, wer wie viel bekommt.

Notar
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4. Löschung

Nach Zahlung wird die Grundschuld gelöscht und Sie als Eigentümer eingetragen.

Grundbuch
Kurz gesagt

Bei der Lastenfreistellung sorgt der Notar dafür, dass Grundschulden des Verkäufers in Abteilung III gelöscht werden. Er holt die Löschungsbewilligung der Bank mit einem Treuhandauftrag ein, und der Käufer zahlt den abzulösenden Betrag direkt an diese Bank. Die Kosten der Löschung trägt üblicherweise der Verkäufer.

Worauf Käufer achten sollten

  • Zahlen Sie nie vor der Fälligkeitsmitteilung des Notars.
  • Zahlen Sie genau an die im Schreiben genannten Empfänger, auch wenn es mehrere sind.
  • Lesen Sie im Vertrag, welche Rechte in Abteilung II bestehen bleiben. Die Lastenfreistellung betrifft meist nur Abteilung III. Siehe Abteilung 2.
  • Übersteigen die Schulden des Verkäufers den Kaufpreis, klären Sie vor der Beurkundung, wie der Rest gedeckt wird.

Was die Löschung kostet

Für Notar und Grundbuchamt fallen Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Sie hängen vom Nennbetrag der Grundschuld ab und sind im Verhältnis zum Kaufpreis gering.

Quellen

  1. Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
  2. Grundbuchordnung (GBO)

Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.

Fragen

Häufige Fragen

Kann ich eine Grundschuld des Verkäufers übernehmen?

Möglich, aber selten. Meist wird sie gelöscht, und Ihre Bank lässt eine neue eintragen.

Was passiert, wenn die Bank keine Bewilligung gibt?

Dann wird der Kaufpreis nicht fällig. Sie zahlen nichts, bis die Lastenfreistellung gesichert ist.

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