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Grunddienstbarkeit: was Käufer wissen müssen

Ein Recht des Nachbarn an Ihrem künftigen Grundstück, das im Grundbuch steht und den Kauf überdauert.

Haus, Wohnung oder Grundstück. Wir zeigen sofort, was der Befund für diese Adresse prüft.

§ 1018 BGBGrunddienstbarkeit
§ 1090 BGBbeschränkte persönliche Dienstbarkeit
Abteilung IIim Grundbuch
Bleibt bestehenauch nach dem Kauf
Auf einen Blick

Die häufigsten Dienstbarkeiten

1

Wegerecht

Der Nachbar darf über Ihr Grundstück gehen oder fahren.

häufig
2

Leitungsrecht

Leitungen für Wasser, Strom oder Abwasser liegen im Boden. Darüber darf oft nicht gebaut werden.

häufig
3

Bebauungsbeschränkung

Sie dürfen einen Teil des Grundstücks nicht oder nur niedrig bebauen.

wertmindernd
4

Persönliche Dienstbarkeit

Zugunsten einer Person oder Firma, etwa eines Energieversorgers.

§ 1090 BGB
Kurz gesagt

Eine Grunddienstbarkeit (§ 1018 BGB) ist ein in Abteilung II des Grundbuchs eingetragenes Recht, das dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks zusteht, etwa ein Wegerecht. Sie geht beim Verkauf auf den Käufer über und kann nur mit Bewilligung des Berechtigten gelöscht werden.

Grunddienstbarkeit oder persönliche Dienstbarkeit?

Eine Grunddienstbarkeit hängt an einem anderen Grundstück: Berechtigt ist, wer gerade Eigentümer des begünstigten Grundstücks ist. Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit steht einer bestimmten Person oder Firma zu, etwa einem Stadtwerk für eine Leitung, oder als Wohnungsrecht.

So prüfen Sie Dienstbarkeiten vor dem Kauf

  1. Aktuellen Grundbuchauszug verlangen und Abteilung II lesen
  2. Die Eintragungsbewilligung aus den Grundakten anfordern. Erst dort steht, was genau erlaubt ist.
  3. Lage des Rechts mit der Flurkarte abgleichen: Wo verläuft der Weg, die Leitung?
  4. Nach einer parallelen Baulast fragen
  5. Im Kaufvertrag festhalten, welche Rechte übernommen werden

Löschen oder ändern

Gelöscht wird eine Dienstbarkeit nur mit Bewilligung des Berechtigten in notarieller Form. Hat sie ihren Nutzen dauerhaft verloren, etwa weil die Leitung stillgelegt ist, kann ein Anspruch auf Löschung bestehen. Klären Sie das vor dem Kauf, nicht danach.

Quellen

  1. § 1018 BGB (Gesetze im Internet)
  2. § 1090 BGB (Gesetze im Internet)

Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.

Fragen

Häufige Fragen

Mindert eine Grunddienstbarkeit den Wert?

Für das belastete Grundstück meist ja. Wie stark, hängt von Art und Lage des Rechts ab.

Steht jede Dienstbarkeit im Grundbuch?

Ja, sonst entsteht sie nicht. Ausnahmen sind das gesetzliche Notwegerecht und öffentlich-rechtliche Baulasten.

Wer zahlt die Unterhaltung eines Weges?

Nach dem Gesetz der Berechtigte, soweit er den Weg nutzt. Oft regelt die Bewilligung etwas anderes.

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