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Keller als Wohnraum: genehmigt oder nicht?

Ein ausgebauter Keller zählt nur dann als Wohnraum, wenn er als Aufenthaltsraum genehmigt ist. Sonst kaufen Sie Fläche, die es rechtlich nicht gibt.

Haus, Wohnung oder Grundstück. Wir zeigen sofort, was der Befund für diese Adresse prüft.

Nutzungsänderungmeist genehmigungspflichtig
Raumhöhein vielen Ländern etwa 2,40 m
BelichtungFenster, oft 1/8 der Fläche
Feuchte, Radonbesonders im Untergeschoss
Auf einen Blick

Was ein Kellerraum als Wohnraum braucht

1

Raumhöhe

Aufenthaltsräume brauchen eine Mindesthöhe nach Landesbauordnung.

LBO
2

Tageslicht

Fenster mit ausreichender Fläche, oft mindestens ein Achtel der Grundfläche.

LBO
3

Feuchte und Abdichtung

Ohne Abdichtung von außen ist Schimmel wahrscheinlich.

Bausubstanz
4

Rettungsweg

Ein zweiter Weg ins Freie, zum Beispiel über ein ausreichend großes Fenster.

Brandschutz
Kurz gesagt

Ein Keller darf nur als Wohnraum genutzt werden, wenn die Bauaufsicht die Nutzungsänderung genehmigt hat. Dafür verlangen die Landesbauordnungen unter anderem eine Mindestraumhöhe, meist um 2,40 m, und ausreichend Tageslicht über Fenster. Ohne Genehmigung ist der Raum keine Wohnfläche.

Wenn das Exposé den Keller mitzählt

  1. Baugenehmigung oder Genehmigung der Nutzungsänderung verlangen
  2. Bei Wohnungen: Ist der Raum in der Teilungserklärung Wohnraum oder Kellerraum?
  3. Die Wohnfläche nachrechnen und den Keller herausnehmen
  4. Preis pro Quadratmeter neu bewerten

Die Risiken

  • Die Behörde kann die Wohnnutzung untersagen.
  • Banken bewerten ungenehmigten Wohnraum nicht als Wohnfläche.
  • Feuchte und in manchen Regionen Radon betreffen gerade Untergeschosse. Die Radonlage zeigt der Befund zur Adresse.

Quellen

  1. Musterbauordnung (MBO), § 47 Aufenthaltsräume
  2. Bundesamt für Strahlenschutz: Radon

Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.

Fragen

Häufige Fragen

Kann ich die Genehmigung nachträglich beantragen?

Ja, wenn die Anforderungen erfüllt sind oder sich erfüllen lassen. Sonst bleibt der Raum Keller.

Gilt das auch für Souterrainwohnungen?

Ja. Entscheidend ist die Genehmigung als Wohnraum. Siehe Souterrain.

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