Ein Keller darf nur als Wohnraum genutzt werden, wenn die Bauaufsicht die Nutzungsänderung genehmigt hat. Dafür verlangen die Landesbauordnungen unter anderem eine Mindestraumhöhe, meist um 2,40 m, und ausreichend Tageslicht über Fenster. Ohne Genehmigung ist der Raum keine Wohnfläche.
Wenn das Exposé den Keller mitzählt
- Baugenehmigung oder Genehmigung der Nutzungsänderung verlangen
- Bei Wohnungen: Ist der Raum in der Teilungserklärung Wohnraum oder Kellerraum?
- Die Wohnfläche nachrechnen und den Keller herausnehmen
- Preis pro Quadratmeter neu bewerten
Die Risiken
- Die Behörde kann die Wohnnutzung untersagen.
- Banken bewerten ungenehmigten Wohnraum nicht als Wohnfläche.
- Feuchte und in manchen Regionen Radon betreffen gerade Untergeschosse. Die Radonlage zeigt der Befund zur Adresse.
Quellen
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.