Die Teilungserklärung teilt ein Gebäude in einzelne Wohnungen auf. Sie besteht meist aus dem Aufteilungsplan, der Festlegung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum und der Gemeinschaftsordnung.
Was drinsteht
- Sondereigentum: Ihre Wohnung, oft mit Kellerraum
- Gemeinschaftseigentum: Dach, Fassade, Treppenhaus, Grundstück
- Sondernutzungsrechte: Garten, Stellplatz oder Dachboden zur alleinigen Nutzung
- Miteigentumsanteile: Danach werden oft Kosten und Stimmen verteilt.
- Gemeinschaftsordnung: Regeln zu Nutzung, Vermietung, Tierhaltung, Kostenverteilung
Prüfen Sie
- Stimmt die Nutzung? Eine als Gewerbe oder Hobbyraum ausgewiesene Einheit darf nicht einfach bewohnt werden.
- Gehört der genutzte Garten oder Stellplatz wirklich zur Wohnung?
- Wie werden Kosten verteilt, etwa für Fenster oder Balkone?
- Gibt es Einschränkungen bei Vermietung, etwa als Ferienwohnung?
Häufige Fragen
Wo bekomme ich die Teilungserklärung?
Vom Verkäufer, vom Verwalter oder mit berechtigtem Interesse vom Grundbuchamt, wo sie zu den Grundakten gehört.
Kann die Teilungserklärung geändert werden?
Nur unter strengen Voraussetzungen, meist mit Zustimmung aller Eigentümer.
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihren Einzelfall mit einem Anwalt oder Notar.