Gebrauchte Häuser werden fast immer „gekauft wie gesehen". Der notarielle Vertrag enthält einen Ausschluss der Haftung für Sachmängel. Zeigt sich nach dem Kauf ein Mangel, tragen Sie die Kosten meist selbst.
Wann der Verkäufer trotzdem haftet
- Arglist: Der Verkäufer kannte den Mangel und hat ihn verschwiegen, etwa einen regelmäßig nassen Keller.
- Zugesicherte Beschaffenheit: Was im Vertrag ausdrücklich zugesagt ist, muss stimmen.
Arglist müssen Sie beweisen. Das ist schwierig und teuer. Besser ist es, Mängel vor dem Kauf zu finden.
So finden Sie Mängel vorher
- Gezielte Fragen stellen und die Antworten schriftlich festhalten
- Besichtigung mit Checkliste, zweimal
- Einen Sachverständigen mitnehmen
- Lagerisiken wie Starkregen und Hochwasser aus amtlichen Karten prüfen
Häufige Fragen
Wie lange kann ich Arglist geltend machen?
Die Verjährung beginnt mit Kenntnis des Mangels, höchstens zehn Jahre ab Übergabe. Lassen Sie sich anwaltlich beraten.
Hilft eine Mängelliste im Vertrag?
Ja. Bekannte Mängel im Vertrag schützen beide Seiten und verhindern späteren Streit.
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihren Einzelfall mit einem Anwalt oder Notar.