Was bezahlt wird
- Notar: Beurkundung des Kaufvertrags, Vollzug, Betreuung, Einholen von Genehmigungen und Löschungsunterlagen. Rund 1,5 % des Kaufpreises.
- Grundbuchamt: Eintragung der Auflassungsvormerkung, des Eigentümers und der Grundschuld für die Bank. Rund 0,5 %.
Die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Kaufpreis. Verhandeln lassen sie sich nicht.
Wer zahlt?
Nach dem Gesetz haften beide Seiten, im Vertrag übernimmt der Käufer die Kosten für Beurkundung und Eintragung fast immer. Die Löschung alter Grundschulden zahlt der Verkäufer.
Ablauf
- Entwurf des Kaufvertrags, bei Verbrauchern mindestens zwei Wochen vor dem Termin
- Beurkundung beim Notar
- Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichert Ihren Anspruch
- Zahlung nach Fälligkeitsmitteilung des Notars
- Eintragung als Eigentümer, oft Wochen bis Monate später
Alle Nebenkosten berechnen: Kaufnebenkosten-Rechner.
Häufige Fragen
Prüft der Notar das Haus?
Nein. Er prüft das Grundbuch und beurkundet den Vertrag. Zustand, Altlasten oder Hochwasser sind nicht seine Aufgabe.
Was passiert, wenn der Kauf platzt?
Bereits entstandene Notarkosten fallen trotzdem an, meist für den, der den Entwurf beauftragt hat.
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihren Einzelfall mit einem Anwalt oder Notar.