1. Lage und Grundstück
- Bodenrichtwert nachsehen und mit dem Kaufpreis vergleichen. So geht's
- Hochwasser und Starkregen: Liegt das Haus in einer Gefahrenfläche? Karten prüfen
- Flurkarte ansehen: Stimmen Grenzen, Garage und Anbauten? Flurkarte
- Bebauungsplan: Was darf nebenan gebaut werden?
- Altlasten beim Kreis erfragen. Altlastenkataster
2. Unterlagen vom Verkäufer
- Grundbuchauszug, vor allem Abteilung 2 (Wegerecht, Wohnrecht, Vorkaufsrecht)
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (nicht in Bayern)
- Baugenehmigung und Pläne, auch für Anbauten, Garage und ausgebautes Dach
- Energieausweis. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
- Nachweise über Modernisierungen: Dach, Heizung, Fenster, Leitungen
- Bescheinigung der Gemeinde über bezahlte Erschließungsbeiträge
- Bei Wohnungen: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, Rücklage
3. Das Haus selbst
- Besichtigung mit Checkliste, bei Tageslicht, auch Keller und Dachboden
- Feuchtigkeit, Risse, Dach, Heizung: bei Zweifeln einen Sachverständigen mitnehmen
- Denkmalschutz? Dann brauchen viele Änderungen eine Genehmigung.
4. Kosten und Vertrag
- Kaufnebenkosten berechnen: Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, Makler
- Sanierungspflichten nach dem GEG einplanen
- Finanzierungszusage vor dem Notartermin
- Kaufvertragsentwurf mindestens zwei Wochen vorher lesen, bei Verbrauchern ist das Pflicht
- Haftungsausschluss für Sachmängel verstehen: Nach dem Kauf zahlen Sie meist selbst.
Die Punkte 1 bis 5 lassen sich aus amtlichen Karten beantworten, bevor Sie einen Gutachter bezahlen. Genau das stellt ein ImmoBefund für eine Adresse zusammen.
Häufige Fragen
Wann sollte ich die Checkliste abarbeiten?
Lage und Unterlagen vor der zweiten Besichtigung, das Haus selbst bei der Besichtigung, Kosten und Vertrag vor dem Notartermin.
Brauche ich trotzdem einen Gutachter?
Für Bausubstanz, Feuchtigkeit und Mängel ja, vor allem bei älteren Häusern. Die Checkliste zeigt, worauf er achten sollte.
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihren Einzelfall mit einem Anwalt oder Notar.