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Grundbuchauszug: beantragen, lesen, verstehen

Wer ihn bekommt, was er kostet und wie Sie ihn in fünf Minuten lesen. Mit dem Aufbau Seite für Seite.

Haus, Wohnung oder Grundstück. Wir zeigen sofort, was der Befund für diese Adresse prüft.

10 € / 20 €einfacher / beglaubigter Ausdruck
Berechtigtes Interessenötig für die Einsicht
Grundbuchamtbeim Amtsgericht
5 TeileAufschrift, Bestand, Abt. I bis III
Auf einen Blick

So ist ein Grundbuchauszug aufgebaut

1

Aufschrift

Amtsgericht, Grundbuchbezirk, Blattnummer.

Deckblatt
2

Bestandsverzeichnis

Flurstücke mit Lage, Größe und Nutzungsart, dazu Rechte zugunsten des Grundstücks.

Grundstück
3

Abteilung I

Eigentümer und Grund des Erwerbs, etwa Kauf oder Erbfolge.

Eigentum
4

Abteilung II

Lasten und Beschränkungen: Wegerecht, Wohnrecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht.

Lasten
5

Abteilung III

Grundschulden und Hypotheken mit Betrag und Gläubiger.

Finanzierung
Kurz gesagt

Einen Grundbuchauszug bekommt, wer ein berechtigtes Interesse hat (§ 12 GBO), beim Grundbuchamt des Amtsgerichts. Ein einfacher Ausdruck kostet 10 €, ein beglaubigter 20 €. Er besteht aus Aufschrift, Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen: Eigentümer, Lasten und Beschränkungen, Grundpfandrechte.

Wer bekommt einen Grundbuchauszug?

Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung): Eigentümer, Notare, Banken, Erben. Kaufinteressenten haben in der Regel erst dann ein berechtigtes Interesse, wenn die Verhandlungen konkret sind. Der einfachste Weg ist, den Verkäufer um einen aktuellen Auszug zu bitten.

Wie Sie ihn beantragen

  • Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt
  • Schriftlich, per Post oder persönlich, in vielen Ländern auch online
  • Mit Angaben zu Grundstück oder Blattnummer und Ihrem berechtigten Interesse

Was er kostet

Ein einfacher Ausdruck kostet 10 €, ein amtlich beglaubigter 20 € (Gerichts- und Notarkostengesetz).

Worauf Käufer achten

  1. Stimmt der Eigentümer in Abteilung I mit dem Verkäufer überein?
  2. Welche Lasten in Abteilung II bleiben nach dem Kauf bestehen? Siehe Abteilung 2.
  3. Werden alle Grundschulden in Abteilung III bei Kaufpreiszahlung gelöscht?
  4. Passt die Fläche im Bestandsverzeichnis zum Exposé?
Nicht im Grundbuch stehen Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz und Hochwassergefahr. Diese Punkte prüfen Sie über andere Stellen, oder mit dem Befund zur Adresse.

Welche Einträge im Grundbuch es gibt

AbteilungTypische Eintragungen
BestandsverzeichnisFlurstücke, Größe, Wirtschaftsart, Herrschvermerke für Rechte zugunsten des Grundstücks
Abteilung IEigentümer, Anteile, Grundlage des Erwerbs
Abteilung IIDienstbarkeiten, Wohnrecht, Nießbrauch, Vorkaufsrecht, Reallast, Auflassungsvormerkung, Sanierungsvermerk, Zwangsversteigerungsvermerk
Abteilung IIIGrundschulden, Hypotheken, Rentenschulden

Quellen

  1. § 12 Grundbuchordnung
  2. Gerichts- und Notarkostengesetz, KV 17000/17001

Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.

Fragen

Häufige Fragen

Wie lange dauert es?

Vor Ort sofort, per Post meist wenige Tage bis zwei Wochen.

Wie aktuell muss der Auszug sein?

Für den Kauf möglichst wenige Wochen alt. Der Notar prüft vor der Beurkundung ohnehin den aktuellen Stand.

Kann ich das Grundbuch online einsehen?

Das automatisierte Abrufverfahren steht Notaren, Behörden und Banken offen, nicht Privatpersonen.

Was ist ein Grundbuchblatt?

Das Register für ein oder mehrere Grundstücke eines Eigentümers in einem Grundbuchbezirk.

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