Für die erstmalige Herstellung von Straßen, Wegen und Beleuchtung darf die Gemeinde Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch erheben, bis zu 90 % der Kosten. Dazu können Beiträge für Kanal und Wasser nach Landesrecht kommen.
Das Risiko für Käufer
Beiträge werden fällig, wenn der Bescheid kommt. Wer dann Eigentümer ist, zahlt, auch wenn die Straße schon vor Jahren gebaut wurde. Bei Neubaugebieten und bei Straßen, die nie endgültig ausgebaut wurden, ist das Risiko am größten.
Was Sie tun sollten
- Bei der Gemeinde eine Bescheinigung über bezahlte und noch offene Beiträge anfordern, mit Vollmacht des Verkäufers
- Im Kaufvertrag regeln, wer Beiträge für bereits durchgeführte Maßnahmen trägt
- Nach geplanten Ausbauten der Straße fragen
Beiträge für den späteren Ausbau bestehender Straßen haben viele Länder abgeschafft, einige erheben sie noch.
Häufige Fragen
Gehören Erschließungskosten zu den Kaufnebenkosten?
Beim Kauf eines erschlossenen Grundstücks sind sie meist im Preis enthalten. Offene Beiträge regelt der Vertrag.
Kann ich gegen einen Bescheid vorgehen?
Ja, mit Widerspruch oder Klage innerhalb der Frist im Bescheid.
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihren Einzelfall mit einem Anwalt oder Notar.