Beim Wohnungskauf zählt nicht nur die Wohnung. Sie werden Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, tragen anteilig deren Kosten und sind an ihre Beschlüsse gebunden.
Die Unterlagen
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan: Was gehört Ihnen, was allen?
- Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre: Welche Sanierungen sind beschlossen oder im Streit?
- Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung: Wie hoch ist das Hausgeld wirklich?
- Höhe der Erhaltungsrücklage
- Energieausweis des Gebäudes
Warnzeichen
- Kleine Rücklage bei älterem Gebäude: Sonderumlagen sind wahrscheinlich.
- Beschlossene Sanierungen, die noch nicht bezahlt sind. Klären Sie im Vertrag, wer zahlt.
- Streit in den Protokollen, häufige Verwalterwechsel
- Keller- oder Dachbodenraum wird genutzt, ist aber kein Sondereigentum.
Lage und Gebäude
Hochwasser, Starkregen, Radon und Denkmalschutz betreffen das ganze Gebäude. Diese Punkte zeigt der Befund zur Adresse.
Häufige Fragen
Wer zahlt eine beschlossene Sonderumlage?
Grundsätzlich, wer bei Fälligkeit Eigentümer ist. Regeln Sie im Kaufvertrag, dass bereits beschlossene Umlagen der Verkäufer trägt.
Wie hoch sollte die Rücklage sein?
Das hängt von Alter und Zustand ab. Als grober Anhalt dienen einige Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr, bei älteren Häusern mehr.
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihren Einzelfall mit einem Anwalt oder Notar.