Was die WEG-Reform geändert hat
- Die Gemeinschaft ist selbst rechtsfähig und Trägerin der Verwaltung.
- Bauliche Veränderungen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Zahlen müssen oft nur die, die zugestimmt haben, bei großen Mehrheiten alle.
- Jeder Eigentümer hat einen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen wie Ladestation, Barrierefreiheit und Einbruchschutz, auf eigene Kosten.
- Die Eigentümerversammlung ist unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig.
Was Käufer prüfen sollten
- Teilungserklärung und Aufteilungsplan: Stimmt die tatsächliche Nutzung?
- Protokolle: Welche Maßnahmen sind beschlossen?
- Hausgeld und Rücklage
- Sind Garten, Stellplatz oder Keller wirklich Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht?
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.