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Wohnungseigentum einfach erklärt

Was Ihnen allein gehört, was allen gehört, und wer über was entscheidet.

Haus, Wohnung oder Grundstück. Wir zeigen sofort, was der Befund für diese Adresse prüft.

SondereigentumIhre Wohnung
GemeinschaftseigentumDach, Fassade, Grund
Teileigentumnicht zu Wohnzwecken
WEG-Reformseit Dezember 2020
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

1

Sondereigentum

Die Räume Ihrer Wohnung, nichttragende Wände, Bodenbeläge, Innentüren.

allein Ihres
2

Gemeinschaftseigentum

Grundstück, tragende Wände, Dach, Fassade, Fenster in der Regel, Treppenhaus.

allen gemeinsam
3

Sondernutzungsrecht

Das Recht, einen Teil des Gemeinschaftseigentums allein zu nutzen, etwa Garten oder Stellplatz.

Teilungserklärung
4

Teileigentum

Einheiten, die nicht zum Wohnen dienen, etwa Laden oder Hobbyraum.

Grundbuch

Was die WEG-Reform geändert hat

  • Die Gemeinschaft ist selbst rechtsfähig und Trägerin der Verwaltung.
  • Bauliche Veränderungen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Zahlen müssen oft nur die, die zugestimmt haben, bei großen Mehrheiten alle.
  • Jeder Eigentümer hat einen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen wie Ladestation, Barrierefreiheit und Einbruchschutz, auf eigene Kosten.
  • Die Eigentümerversammlung ist unabhängig von der Zahl der Anwesenden beschlussfähig.

Was Käufer prüfen sollten

  1. Teilungserklärung und Aufteilungsplan: Stimmt die tatsächliche Nutzung?
  2. Protokolle: Welche Maßnahmen sind beschlossen?
  3. Hausgeld und Rücklage
  4. Sind Garten, Stellplatz oder Keller wirklich Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht?

Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.

Fragen

Häufige Fragen

Gehören die Fenster zum Sondereigentum?

In der Regel nicht, sie sind Gemeinschaftseigentum. Die Teilungserklärung kann Kosten aber einzelnen Eigentümern zuordnen.

Kann ich meine Wohnung frei vermieten?

Grundsätzlich ja. Die Gemeinschaftsordnung kann Ferienvermietung einschränken.

Was ist Teileigentum?

Eigentum an Räumen, die nicht zum Wohnen dienen. Eine Wohnnutzung ist dann nicht ohne weiteres erlaubt.

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