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Ausgebautes Dachgeschoss: genehmigt oder nicht?

Ein schönes Zimmer unterm Dach zählt nur, wenn es als Wohnraum genehmigt ist. So prüfen Sie das vor dem Kauf.

Haus, Wohnung oder Grundstück. Wir zeigen sofort, was der Befund für diese Adresse prüft.

Nutzungsänderungmeist genehmigungspflichtig
Rettungswegzweiter Weg ins Freie
Dämmungnach GEG
StatikDecke muss Wohnlast tragen
Auf einen Blick

Was Sie sich zeigen lassen sollten

1

Genehmigung

Baugenehmigung für den Ausbau oder Bestätigung, dass er verfahrensfrei war.

Unterlage
2

Rettungsweg

Fenster in erreichbarer Höhe oder zweite Treppe.

Brandschutz
3

Raumhöhe

Die Landesbauordnung verlangt eine Mindesthöhe über einem Teil der Fläche.

LBO
4

Dämmung

Beim Ausbau gelten die Anforderungen des GEG an das Dach.

GEG
Kurz gesagt

Wird ein Dachboden zu Wohnraum ausgebaut, ist das eine Nutzungsänderung und in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig. Gefordert sind unter anderem ausreichende Raumhöhe, ein zweiter Rettungsweg, Brandschutz und Wärmeschutz nach dem Gebäudeenergiegesetz. Ohne Genehmigung ist der Raum keine rechtlich gesicherte Wohnfläche.

Was ein ungenehmigter Ausbau bedeutet

  • Die Fläche zählt nicht als Wohnfläche. Rechnen Sie nach: Wohnfläche berechnen.
  • Die Bauaufsicht kann die Nutzung untersagen, wenn Rettungsweg oder Brandschutz fehlen.
  • Versicherungen und Banken können Probleme machen.
  • Die nachträgliche Genehmigung kann Umbauten erfordern, etwa ein größeres Fenster.

Prüfliste vor dem Kauf

  1. Genehmigung oder Bauakte bei der Gemeinde einsehen, mit Vollmacht des Verkäufers
  2. Dämmung, Feuchte und Holz auf Schäden prüfen, siehe Hausschwamm
  3. Bei Wohnungen: Gehört der Dachboden überhaupt zur Wohnung? Siehe Teilungserklärung.

Quellen

  1. Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  2. Bauministerkonferenz: Musterbauordnung

Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.

Fragen

Häufige Fragen

Ist jeder Dachausbau genehmigungspflichtig?

Die Regeln unterscheiden sich je Land. Die Umwandlung in Wohnraum ist aber in den meisten Ländern genehmigungspflichtig.

Haftet der Verkäufer für einen Schwarzausbau?

Wenn er ihn kannte und verschwiegen hat, kann Arglist vorliegen. Sonst greift meist der Haftungsausschluss.

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