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Baulasten: die Last, die nicht im Grundbuch steht

Eine Baulast verpflichtet das Grundstück gegenüber der Bauaufsicht, oft zugunsten des Nachbarn. Sie steht in einem eigenen Verzeichnis.

Haus, Wohnung oder Grundstück. Wir zeigen sofort, was der Befund für diese Adresse prüft.

Öffentlich-rechtlichgegenüber der Bauaufsicht
Eigenes VerzeichnisBaulastenverzeichnis
Nicht in Bayerndort über Dienstbarkeiten
Bleibt bestehenauch nach Verkauf
Auf einen Blick

Die häufigsten Baulasten

1

Abstandsflächenbaulast

Der Nachbar darf näher an die Grenze bauen, Ihre Abstandsfläche liegt dafür teilweise auf Ihrem Grund.

häufig
2

Stellplatzbaulast

Auf Ihrem Grundstück müssen Stellplätze für ein anderes Grundstück bereitgehalten werden.

häufig
3

Zufahrtsbaulast

Die Zufahrt eines Nachbarn führt über Ihr Grundstück.

oft mit Wegerecht
4

Vereinigungsbaulast

Mehrere Grundstücke gelten baurechtlich als eines.

selten

Warum Baulasten für Käufer wichtig sind

Eine Baulast kann verhindern, dass Sie anbauen, eine Garage errichten oder Teile des Grundstücks frei nutzen. Sie bleibt nach dem Kauf bestehen und kann nur mit Zustimmung der Bauaufsicht gelöscht werden.

Wie Sie Auskunft bekommen

  • Das Baulastenverzeichnis führt die untere Bauaufsichtsbehörde von Kreis oder Stadt.
  • Auskunft gibt es bei berechtigtem Interesse, als Kaufinteressent meist mit Vollmacht des Eigentümers.
  • Die Gebühr unterscheidet sich je nach Behörde.
  • Bayern führt kein Baulastenverzeichnis. Dort werden solche Pflichten über Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert.
Die Abfrage steht in keinem Exposé. Der Befund sagt Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Auskunft für Ihre Adresse anfordern.

Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.

Fragen

Häufige Fragen

Steht eine Baulast im Grundbuch?

Nein, im Baulastenverzeichnis. Oft gibt es parallel eine Grunddienstbarkeit.

Kann ich eine Baulast löschen lassen?

Nur wenn die Bauaufsicht zustimmt, weil kein öffentliches Interesse mehr besteht.

Muss der Verkäufer Baulasten offenlegen?

Bekannte Baulasten ja. Prüfen Sie trotzdem selbst.

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