Warum Baulasten für Käufer wichtig sind
Eine Baulast kann verhindern, dass Sie anbauen, eine Garage errichten oder Teile des Grundstücks frei nutzen. Sie bleibt nach dem Kauf bestehen und kann nur mit Zustimmung der Bauaufsicht gelöscht werden.
Wie Sie Auskunft bekommen
- Das Baulastenverzeichnis führt die untere Bauaufsichtsbehörde von Kreis oder Stadt.
- Auskunft gibt es bei berechtigtem Interesse, als Kaufinteressent meist mit Vollmacht des Eigentümers.
- Die Gebühr unterscheidet sich je nach Behörde.
- Bayern führt kein Baulastenverzeichnis. Dort werden solche Pflichten über Dienstbarkeiten im Grundbuch gesichert.
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.