Altlasten sind Verunreinigungen des Bodens durch frühere Nutzung: Tankstellen, Werkstätten, Gerbereien, Deponien, Gaswerke. Das Bodenschutzrecht kann den Eigentümer zur Sanierung verpflichten, auch wenn er die Verschmutzung nicht verursacht hat.
Wer das Kataster führt
Das Altlastenkataster führt die Untere Bodenschutzbehörde, meist beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt. Es enthält Altlasten und Verdachtsflächen.
Wie Sie Auskunft bekommen
- Formloser oder formularbasierter Antrag bei der Behörde, oft online
- Häufig nötig: Zustimmung oder Vollmacht des Eigentümers. Bitten Sie den Verkäufer darum.
- Gebühr je nach Kreis, oft zwischen null und einigen Dutzend Euro
Warnzeichen ohne Auskunft
- Gewerbe auf dem Grundstück oder direkt daneben in früheren Jahrzehnten
- Aufschüttungen, auffällige Geländestufen
- Alte Heizöltanks im Boden
Häufige Fragen
Muss der Verkäufer Altlasten offenlegen?
Bekannte Altlasten muss er offenbaren, sonst handelt er arglistig. Unbekannte trägt nach dem Kauf meist der Käufer.
Steht eine Altlast im Grundbuch?
In der Regel nicht. Dafür gibt es das Altlastenkataster.
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung. Klären Sie Ihren Einzelfall mit einem Anwalt oder Notar.