Nach der Wohnflächenverordnung zählen Flächen mit mindestens 2 m lichter Höhe voll, Flächen zwischen 1 und 2 m zur Hälfte und Flächen unter 1 m gar nicht. Balkone und Terrassen werden in der Regel zu einem Viertel angerechnet, höchstens zur Hälfte. Keller und Heizungsräume sind keine Wohnfläche.
Wohnfläche nach WoFlV nachrechnen
Flächen unter 1 m Höhe zählen nicht. Balkone und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte.
Warum die Zahl im Exposé abweichen kann
- Andere Methode: DIN 277 misst Grundflächen ohne die Abzüge der WoFlV und ergibt oft mehr.
- Keller oder Hobbyraum mitgezählt: Nur zulässig, wenn der Raum als Wohnraum genehmigt ist. Siehe Keller als Wohnraum.
- Ausgebautes Dach ohne Genehmigung: siehe Dachausbau.
- Balkone voll gerechnet statt zu einem Viertel.
Was Sie tun können
- Berechnungsgrundlage und Grundrisse mit Maßen verlangen
- Die Wohnfläche im Kaufvertrag nennen lassen. Als vereinbarte Beschaffenheit kann eine Abweichung Rechte auslösen.
- Den Preis pro Quadratmeter mit der nachgerechneten Fläche vergleichen
Quellen
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.