Liegt ein Grundstück in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, steht ein Sanierungsvermerk in Abteilung II des Grundbuchs. Kauf und Belastung brauchen dann eine Genehmigung der Gemeinde, und nach Abschluss der Sanierung kann ein Ausgleichsbetrag für die Wertsteigerung fällig werden (§ 154 BauGB). Sanierungskosten sind unter Umständen steuerlich begünstigt (§ 7h EStG).
Was Sie vor dem Kauf klären sollten
- Steht ein Sanierungsvermerk im Grundbuch, Abteilung II?
- Umfassendes oder vereinfachtes Verfahren? Nur im umfassenden fallen Ausgleichsbeträge an.
- Wie hoch wird der Ausgleichsbetrag voraussichtlich? Die Gemeinde gibt oft eine Schätzung.
- Ist der Betrag schon abgelöst? Dann liegt meist eine Bescheinigung vor.
- Im Kaufvertrag regeln, wer einen späteren Ausgleichsbetrag trägt
Quellen
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.