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GRZ und GFZ: wie viel Sie bauen dürfen

Zwei Zahlen aus dem Bebauungsplan entscheiden, wie groß Haus, Anbau oder Garage werden dürfen. Mit Rechner.

Haus, Wohnung oder Grundstück. Wir zeigen sofort, was der Befund für diese Adresse prüft.

GRZAnteil überbaubarer Fläche
GFZGeschossfläche je m² Grundstück
Bebauungsplansetzt die Werte fest
BauNVO§§ 19 und 20
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze

1

GRZ

Grundfläche der Gebäude geteilt durch Grundstücksfläche. 0,4 heißt: 40 % dürfen überbaut werden.

§ 19 BauNVO
2

GFZ

Summe der Geschossflächen in Vollgeschossen geteilt durch Grundstücksfläche.

§ 20 BauNVO
3

Nebenanlagen

Garagen, Zufahrten und Terrassen zählen bei der GRZ meist mit, mit Überschreitungsspielraum.

GRZ II
4

Kein Bebauungsplan?

Dann richtet sich das Maß nach der Umgebung (§ 34 BauGB).

Innenbereich
In Zahlen

So sieht eine GRZ von 0,4 aus

Auf 600 m² dürfen Gebäude 240 m² Grundfläche einnehmen. Die GFZ sagt, wie viel Geschossfläche insgesamt darauf erlaubt ist.

Beispiel: 600 m² Grundstück, GRZ 0,4240 m² dürfen überbaut werden, der Rest bleibt frei

GRZ- und GFZ-Rechner

Wo Sie GRZ und GFZ finden

Im Bebauungsplan der Gemeinde, oft online im Geoportal oder auf der Website der Stadt. Gibt es keinen Bebauungsplan, entscheidet die Bauaufsicht nach der umgebenden Bebauung.

Warum Käufer das wissen sollten

  • Ist der geplante Anbau überhaupt zulässig?
  • Ist das Grundstück schon ausgereizt, etwa durch Garage und Terrasse?
  • Wurde bestehende Bebauung ohne Genehmigung über das Maß hinaus erweitert?

Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.

Fragen

Häufige Fragen

Zählt die Garage zur GRZ?

Ja, meist als Nebenanlage. Die BauNVO erlaubt eine begrenzte Überschreitung.

Was ist ein Vollgeschoss?

Das definiert die Landesbauordnung, meist über Höhe und Lage über dem Gelände.

Gibt es Höchstwerte?

Die BauNVO nennt Orientierungswerte je Baugebiet, im reinen Wohngebiet etwa GRZ 0,4.

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