Vor dem Kauf prüfen
- Ist das Haus in der Denkmalliste eingetragen oder Teil eines Ensembles?
- Welche Maßnahmen sind genehmigt, welche geplant?
- Gibt es ein Sanierungskonzept, abgestimmt mit der Behörde?
- Wie ist der Zustand von Holz, Dach und Feuchte? Siehe Hausschwamm.
Energie
Für Baudenkmale gilt eine Ausnahme von der Energieausweispflicht. Viele Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes gelten eingeschränkt, wenn sie die Substanz beeinträchtigen würden.
Aktualisiert am . Keine Rechtsberatung und kein Gutachten. Klären Sie Ihren Einzelfall mit Notar, Anwalt oder Sachverständigem.