Vermögensteuer in Spanien: ab welchem Vermögen
Spanien besteuert das Vermögen, und für eine nichtansässige Eigentümerin zählt dabei nur das spanische Vermögen. Der Freibetrag beträgt 700.000 Euro, wenn die Region keinen eigenen festgesetzt hat, und Art. 28 Abs. 3 der Ley 19/1991 erstreckt ihn ausdrücklich auf beschränkt Steuerpflichtige.
Das ist keine Steuerberatung
Wir geben wieder, was in den beiden spanischen Gesetzen steht, und nennen die Fundstelle. Ob und in welcher Höhe Sie betroffen sind, hängt von Umständen ab, die diese Seite nicht kennt.
Wer betroffen ist
Der Punkt, auf den es zuerst ankommt: als nichtansässige Person zahlen Sie die spanische Vermögensteuer nur auf spanisches Vermögen. Ihr Haus in Deutschland, Ihr Depot in Österreich und Ihre Vorsorge in der Schweiz bleiben außen vor.
Was zählt, ist der Wert der spanischen Immobilie und was sonst in Spanien liegt. Liegt diese Summe unter dem Freibetrag, fällt keine Vermögensteuer an.
Freibeträge und Sätze
Der Freibetrag steht in Art. 28 der Ley 19/1991. Sein Aufbau ist dreistufig, und die dritte Stufe ist die, die auf dieser Seite zählt:
Uno. En el supuesto de obligación personal, la base imponible se reducirá, en concepto de mínimo exento, en el importe que haya sido aprobado por la Comunidad Autónoma. Dos. Si la Comunidad Autónoma no hubiese regulado el mínimo exento a que se refiere el apartado anterior, la base imponible se reducirá en 700.000 euros. Tres. El mínimo exento señalado en el apartado anterior será aplicable en el caso de sujetos pasivos no residentes que tributen por obligación personal de contribuir y a los sujetos pasivos sometidos a obligación real de contribuir.
Daneben steht die Befreiung für die eigene ständige Wohnung. Art. 4 Nr. 9 stellt sie bis zu einem Höchstbetrag von 300.000 Euro frei und verweist für den Begriff auf das spanische Einkommensteuergesetz. Eine Ferienwohnung, in der Sie einige Wochen im Jahr verbringen, ist keine ständige Wohnung in diesem Sinne, und die Befreiung greift dafür nicht.
| Punkt | Wert | Fundstelle |
|---|---|---|
| Freibetrag der Vermögensteuer ohne eigenen Regionalbetrag | 700.000 EuroLey 19/1991, Art. 28 Abs. 2, gelesen am 27. August 2026 | boe.es, Ley 19/1991Boletín Oficial del Estado |
| Gilt der Freibetrag auch für beschränkt Steuerpflichtige | Ja, ausdrücklichLey 19/1991, Art. 28 Abs. 3, gelesen am 27. August 2026 | boe.es, Ley 19/1991Boletín Oficial del Estado |
| Befreiung der eigenen ständigen Wohnung | bis 300.000 EuroLey 19/1991, Art. 4 Nr. 9, gelesen am 27. August 2026 | boe.es, Ley 19/1991Boletín Oficial del Estado |
| Schwelle der Solidaritätsabgabe auf große Vermögen | Nettovermögen über 3.000.000 Euro; eigener Freibetrag 700.000 Euro; die ersten 3.000.000 Euro werden mit null besteuertLey 38/2022, Art. 3 Abs. 3 und Abs. 9, gelesen am 27. August 2026 | boe.es, Ley 38/2022Boletín Oficial del Estado |
| Die einzelnen Regionalbeträge und Regionalsätze | am 27. August 2026 nicht amtlich bestätigt | Wir haben am 27. August 2026 keine regionale Steuerverwaltung öffnen können und nennen deshalb keine Regionalwertegemessenes Fehlen |
Warum hier keine Regionaltabelle steht: Art. 28 Abs. 1 überlässt den Freibetrag der Region, und wir haben am 27. August 2026 keine regionale Steuerverwaltung öffnen können. Die regionalen Freibeträge, Sätze und Abzüge stehen hier deshalb nicht. Wir nennen nur den staatlichen Rahmen und sagen, wo Sie den regionalen Teil erfragen können: bei der Steuerverwaltung der Region, in der die Immobilie liegt.
Wir schreiben Ihnen, wenn sich Freibeträge oder Sätze ändern.
Die Solidaritätsabgabe auf große Vermögen
Die Ley 38/2022 hat neben der Vermögensteuer eine zweite, staatliche Abgabe geschaffen: die Impuesto Temporal de Solidaridad de las Grandes Fortunas. Sie ergänzt die Vermögensteuer und ist nicht an die Regionen abgetreten.
Ihr Steuergegenstand ist ein Nettovermögen über 3.000.000 Euro. Innerhalb der Abgabe gilt ein Freibetrag von 700.000 Euro, und die ersten 3.000.000 Euro werden mit einem Satz von null belegt. Wer in der Vermögensteuer bereits gezahlt hat, zieht diesen Betrag ab, sodass im Ergebnis nur der Teil des Vermögens erfasst wird, den die Region nicht besteuert hat.
Art. 3 Abs. 28 der Ley 38/2022 sah ursprünglich vor, dass die Abgabe in den beiden ersten Steuerjahren ab ihrem Inkrafttreten anzuwenden ist. Der Text, den wir gelesen haben, trägt dazu einen Vermerk: eine spätere Verordnung hat sie verlängert, und zwar so lange, bis der Gesetzgeber die Vermögensteuer im Rahmen der Reform der Regionalfinanzierung neu regelt.
Was das für den Kauf bedeutet
Ein spanisches Vermögen unterhalb des Freibetrags löst keine Vermögensteuer aus. Was jedes Jahr fällig wird, ist stattdessen das Modelo 210, und zwar unabhängig davon, ob Sie vermieten.
Relevant wird diese Seite bei teureren Immobilien und bei mehreren Immobilien im selben Land. Dann kommt es auf den regionalen Freibetrag an, und den nennen wir hier bewusst nicht.
Was dieser Text nicht leistet
Er ist keine Steuerberatung. Er nennt drei Beträge und eine Schwelle aus zwei Gesetzen, die wir am 27. August 2026 gelesen haben, und er nennt keine Regionalwerte, keine Tarifstufen und keine Bewertungsregeln für einzelne Vermögensarten.
Weiter: Modelo 210 für die jährliche Erklärung, Kaufnebenkosten in Spanien für die Steuern beim Kauf, Immobilie kaufen in Spanien für Register und Ablauf und Mallorca für die balearische Sonderlage.
Quellen
- BOE, Ley 19/1991 (Vermögensteuer) · 27. August 2026
- BOE, Ley 38/2022 (Solidaritätsabgabe auf große Vermögen) · 27. August 2026
Henrike Vollmer
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